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Alt 18.12.2004, 13:28   #3
heppinger
...na sag ich doch!!!
 
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Zitat:
Zitat von Tommy
Im Vertrag steht zu Unfallschäden: "Dem Verkäufer sind keine bekannt." Sollte man nicht davon ausgehen können, dass bei einer Leasingrücknahme das Fahrzeug auf so erhebliche Vorschäden untersucht wird?
Hallo!

Ich glaube damit ist er aus dem "Schneider"! Hat ja keine "Unfallfreiheit" garantiert!

Und ob ein Händler nach "früheren Unfällen" bei Annahme suchen muss, bezweifel ich!

Denn hat er den Wagen unfallfrei angekauft, wäre auch er der Geschädigte und Du musst Dich an den Vorbesitzer wenden. Deshalb warte lieber mit einer Anzeige, sonst gibts noch ne Gegenanzeige "falsche Verdächtigung" o.ä.!

Wenn es ein Leasingwagen war, kann ja der Leasingnehmer den Wagen "heimlich" repariert haben um bei BMW keine Wertminderung zu bezahlen. Und schon weiß der Händler nichts davon!!

Ich würde erstmal mit dem Händler sprechen und nach einer friedlichen Lösung suchen. Evtl. kommt er Dir (um Ärger zu vermeiden) finanziell entgegen!?

Oder war es kein BMW-Händler?

Gruss
heppinger
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