Verjährung bei Betrug?
Hallo,
ich musste heute feststellen, dass das Fahrzeug, dass ich als Unfallfrei bei einem BMW Händler gekauft habe, dieses keineswegs ist. Es wurde heute festgestellt, dass der Schlossträger ausgetauscht, sowie Motorhaube, Dach und eine Tür nachlackiert wurden.
Allerdings habe ich mein Fahrzeug bereits 4 1/2 Jahre. Ist es möglich nach dieser Zeit an den Händler heranzutreten und Forderungen zu stellen? Denn eins ist Sicher: Hätte ich damals von den Unfallschäden gewusst hätte ich dieses Fahrzeug niemals gekauft. Villeicht sind auch die diversen anderen Prbleme, die ich mit dem Fahrzeug habe, auf diese "alten" Unfallschäden zurückzuführen?
Im Vertrag steht zu Unfallschäden: "Dem Verkäufer sind keine bekannt." Sollte man nicht davon ausgehen können, dass bei einer Leasingrücknahme das Fahrzeug auf so erhebliche Vorschäden untersucht wird?
Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte! Was mich die Kiste in den letzten sechs Monaten an Nerven gekostet hat geht auf keine Kuhhaut.
Hat jemand Tips für mich? Danke schon mal.
Gruß schnurzelat
|