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Alt 13.12.2004, 08:12   #7
Kai R.
Mitglied
 
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Ort: Leverkusen
Fahrzeug:

Standard Na ja, das mit den zwei Jahren wird nicht so heiss gegessen ...

Hallo,

nach 6 Monaten muss in jedem Fall der Käufer beweisen, daß der Mangel beim Kauf schon vorgelegen hat. Bei technischen Mängeln wird das wohl kaum gelingen. Aber 6 Monate sind ja auch schon was.

Es gibt auch schon Gerichtsurteile, die normalen Verschleiss (wie z.B. Bremsen, Auspuff) von der Gewährleistung ausnehmen.

Viele Grüße

Kai
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