Na ja, das mit den zwei Jahren wird nicht so heiss gegessen ...
Hallo,
nach 6 Monaten muss in jedem Fall der Käufer beweisen, daß der Mangel beim Kauf schon vorgelegen hat. Bei technischen Mängeln wird das wohl kaum gelingen. Aber 6 Monate sind ja auch schon was.
Es gibt auch schon Gerichtsurteile, die normalen Verschleiss (wie z.B. Bremsen, Auspuff) von der Gewährleistung ausnehmen.
Viele Grüße
Kai
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