Hihi, solche Oberschlauen gibt es aber immer wieder. Hatte letztens eine "Privatperson" (Sportzschuhverkäufer) als Verkäufer gefunden, mit knapp über 10.000 Bewertungen und ca. 150 gleichzeitig laufenden Artikeln, der aber als Privatmann leider keinen Gewährleistung übernehmen könne...
Im vorliegenden Fall wird es sicher etwas schwieriger nachzuweisen, da der Verkäufer dort erst eine Bewertung hat. Aber Du hast recht, das stinkt schon gewaltig!
Das schöne ist, bei einem unwirksamen Gewährleistungsausschluß muß der Verkäufer dann eben die gesetzliche Gewährleistung geben (2 Jahre).