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Alt 09.12.2004, 23:23   #20
nob
RAUBSAUGER©
 
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Wenn Du kein Fußgänger bist und die Rechtsschutz das bezahlt kannst Du etwas relaxter sein. Dennoch kann man das als Beklagter sehr lange hinziehen... .

Man verschiebt den ersten Termin. Dann wird der Richter Dir so 50 -60 % als Vergleich vorschlagen. Gehen beide nicht darauf ein ist der Richter stinkig und gibt Euch einen neuen Termin für die nächste Runde.

Kassiert der Gegner ein Urteil - geht er in die nächste Instanz, wenn er mag.

Ich finde das in Ordnung wenn eine Werkstatt mal Fehler macht, aber nicht wenn Sie es nicht ausbügeln.

Was ist denn nun alles hinüber?
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