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Alt 30.11.2004, 15:15   #8
Lothar
Honk
 
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Zitat:
Zitat von iceman77
Tach
... Das wichtigste aber ist, das eine KFZ-Werkstatt im Knast nicht zur Gewährleistung ihrer Arbeit verpflichtet ist!!!! Wennst pech hast zerlegst die deinen Bimmer, weil der Kerl der da geschraubt hat, mieß drauf wahr und keiner bezahlt dir den Schaden...
Iceman77
Bist Du Dir da sicher? Mit welcher Rechtsgrundlage wird die Mängelgewährleistung denn ausgeschlossen??
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