Hallo.
Noch ne kleine Korrektur. Die Versicherung muß bis 130% vom Wagenwert bezahlen, nicht nur bis zum Wagenwert ! Erst wenn die Reparatursumme über 130% liegt, muß die Versicherung nur den Wagenwert abzüglich Restwert bezahlen.
Zwischen 100% und 130% heißt es zwar auch "Totalschaden", aber die Versicherung muß den Schaden trotzdem bezahlen. Voraussetzung ist dann allerdings, daß man eine echte Rechnung vorlegen kann. Fiktive Abrechnung ist dann nicht mehr möglich.
Ich hatte selbst letztes Jahr einen Unfall. Mir ist in der Stadt einer hinten drauf gebrummt. Mein Wagen war damals 8000 DM wert, Schadenssumme laut Gutachter ca. 10000 DM. Die Versicherung hat die Reparatur anstandslos bezahlt, hinzu kamen noch Nutzungsausfall für eine gute Woche, was beim 7er auch noch mal einen guten 1000er ausgemacht hat.
Noch ein kleiner Tip: Wenn Du den Wagen reparieren lassen willst, gehe direkt zum freien Gutachter und nicht über die Werkstatt oder Versicherung. Dann veranschlagt der Gutachter durchschnittliche Löhne und nicht BMW Löhne. So hast Du bessere Chancen, um einen Totalschaden herumzukommen.
Viele Grüße, RR
[Bearbeitet am 21.9.2002 von RoadRunner]
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