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Alt 20.11.2004, 13:48   #11
pille
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Zitat von Schulle
Die Felgen sind in einem sehr guten Zustand ohne Bordsteinschäden o.ä.
Darauf will er hinaus: Arglistige Täuschung: "o.ä." da kommt dann bestimmt die Formulierung, daß o.ä. vorhandene Kratzer ebenfalls ausschließt.
Was Dich rettet ist die Angabe: Artikelzustand "gebraucht" in Deiner Auktion.
Damit darf er Gebrauchsspuren (Oberflächliche leichte Kratzer, z.B. durch Waschanlagenbürsten) aufweisen; tiefe Bordsteinkrat(z)er mit Aluabschürfungen sind als Beschädigungen anzusehen.

Da geht auch kein Richter drauf ein, sofern das Ausmaß nicht überschritten wurde (s.o.)

Für die Zukunft: "weisen normale Gebrauchs/Abnutzungsspuren auf" als Zusatz zur Beschreibung setzen (Daß sie sehr gut aussehen, darfst Du ja trotzdem schreiben).
Es gibt leider immer wieder, wie ja zu lesen war, Leute, die müssen sich mit allem & jedem streiten. Und gerade diese Plattform ist ein Supernährboden für Spitzfindigkeiten und Manipulationsversuche bis hin zu handfestem Betrug.
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