Hallo,
also ich denke schon, dass das nicht funktionierende RDC ein Grund zum Rücktritt (früher Wandelung) gewesen wäre. Doch jetzt ist die Werksgarantie und die Gebrauchtwagengewährleistung abgelaufen. Wäre da zur richtigen Zeit ein Schreiben vom Anwalt gekommen, hätte Hammer sich eingelenkt.
Jetzt käme wohl nur noch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Frage. Hier ist es letztlich ein Beweisproblem. Kann man die Täuschung beweisen? D.h., kann man beweisen, dass der Verkäufer wußte, dass das RDC nicht einwandfrei funktioniert.
Meinst Du mit dem 3-Mal Nachvornerollen nach dem Ausschalten dieses Vorruckeln, bis die "Sperre" der Automatik eingerastet ist. Das würde ich als normal ansehen. Die Mercedes-Automatik macht das genauso.
Viele Grüße
Klaus
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