ZR- ,VR-Reifen. Sofern diese in den Papieren älterer Fahrzeuge noch eingetragen sind, dürfen gleich große W - Reifen (bis 270 km/h) mit ausreichender Tragfähigkeit verwendet werden, wenn die Fz.-Höchstgeschwindigkeit 260 km/h (lt. Fahrzeugschein Ziffer 6) nicht überschritten wird und keine weitere Typen- oder Fabrikatsbindungen (Ziffer 33) eingetragen sind. In Zweifelsfällen sollten Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller befragt werden.
Quelle http://www.reifen.de/kennungen.html
Also bei den alten ZR Reifen gibt es keine LI vorschrift
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Gruß Holger
Geändert von Holger-ZX12 (14.11.2004 um 23:13 Uhr).
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