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Alt 14.11.2004, 23:05   #11
Holger-ZX12
Standheizer
 
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Fahrzeug: 750i e65 LCI 320d e93 LCI X5 e53
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ZR- ,VR-Reifen. Sofern diese in den Papieren älterer Fahrzeuge noch eingetragen sind, dürfen gleich große W - Reifen (bis 270 km/h) mit ausreichender Tragfähigkeit verwendet werden, wenn die Fz.-Höchstgeschwindigkeit 260 km/h (lt. Fahrzeugschein Ziffer 6) nicht überschritten wird und keine weitere Typen- oder Fabrikatsbindungen (Ziffer 33) eingetragen sind. In Zweifelsfällen sollten Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller befragt werden.
Quelle Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.reifen.de/kennungen.html
Also bei den alten ZR Reifen gibt es keine LI vorschrift
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Gruß Holger

Geändert von Holger-ZX12 (14.11.2004 um 23:13 Uhr).
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