Hab da heut nochmal angerufen. Also diese Garantieerklärung muss man tatsächlich zu denen schicken.
Zu Deiner letzten Frage kann ich leider nur zitieren:
"Voraussetzungen für die Begründung des Garantieanspruchs sind die Angabe des Einbaudatums, der Firmenstempel der Einbauwerkstatt, sowie die Unterschriften der Einbauwerkstatt, der AU-verantwortlichen Person und des Endkunden auf dieser Urkunde"
Gruss LK730
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