Zitat:
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Zitat von DerPrinz
"...wenn der Freundliche es nicht weiß...."
Gerade ein KFZ-Händler hat die Möglichkeit UND die Verpflichtung, Gebrauchte Karren auf Unfallfreiheit hin zu überprüfen (auch aktuelle Rechtsprechung!). Aber wie schon gepostet, muss ein Schaden nicht zwangsläufig ein Unfall sein. Diesen Punkt abklären und bei erkanntem Unfall über eine Kaufpreisminderung verhandeln! Und nicht immer gleich zum Anwalt rennen (sorry, liebe Winkeladvokaten), hier im Forum gibt´s genug Rechtskundige (die selbstverständlich keine unerlaubte Rechtsberatung durchführen...  ) !
Und die beste Werbung hat benanntes Autohaus durch diese Postings ja eh nicht bekommen
Wünsche dir viel Glück!!!
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Hier ist noch mal das Urteil! ...und hier ausformuliert!
Geändert von John McClane (04.11.2004 um 14:34 Uhr).
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