Zitat:
Zitat von BKirk
Meine Überlegung, die zum Verzicht geführt hat, war, dass mir womöglich das H-Kennzeichen verweigert werden könnte.
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Wenn solch eine Gasanlage in den ersten 10 Jahren Lebensdauer des Fahrzeuges verbaut wurde, gilt diese als
zeitgenössisch; der Zuteilung eines H-Kennzeichens steht dies dann nicht im Wege.