Zitat:
Zitat von Nilson
Das selbe trifft ja auch für Gasi zu. Nur wegen einer Tür ein anderes Auto?
Kann sein, dass es nur eine gut gebrauchte Tür wird, die alte war ja auch nicht neu.
|
Ein sog. "Neu für alt Abzug" könnte man nur machen, wenn die alte Tür offensichtliche Abnutzungs- oder Gammelspuren hätte, was sie zum Glück nicht hat.
Im Rahmen der Kaskoversicherung kann die Autoversicherung vertraglich festlegen, dass bei einer Reparatur gebrauchte Ersatzteile verwendet werden, solange diese von vergleichbarer Art und Güte sind.
Aber in der Haftpflichtversicherung hingegen, bei der ein Schaden von einem Dritten ersetzt wird, hat man Anspruch auf Neuteile.
Zitat KI
"
Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall)
Wenn ein anderer den Unfall verursacht hat, haben Sie Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur mit Neuteilen, die vom Fahrzeughersteller stammen (OEM-Teile). Die gegnerische Versicherung kann die Verwendung von gebrauchten oder Nachbauteilen nicht vorschreiben. Falls sie dies dennoch tut, muss sie die Kosten für die teureren Neuteile übernehmen, wenn Sie darauf bestehen. "