Zitat:
Zitat von marQo
@Olli
In beiden Fällen ganz einfach der sich aus dem Grundgesetz und Anderen ergebende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
https://www.juraindividuell.de/pruef...eitsgrundsatz/
Vereinfacht, für die Zeit der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens steht die Arbeit in keinem Verhältnis. Gleiches gilt für absurde die Truppenstärke. In Deutschland gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung, heißt man hat nicht schon Verstärkung zu rufen und von der anderen Seite auf dich zu hetzen, wo du noch gar nichts weißt. Das Einzige was offensichtlich war, war die fehlende Steuer- und TÜV-Plakette auf dem Kennzeichenschild. Da man aber zudem zwischenzeitlich bevor man mich anhielt eine Abfrage bei der Zuulassungsstelle gemacht hat und wusste man auf wen dieses Kennziechen registriert ist, war sowohl das eine als auch alles andere rechtswidrig. Vor allem hat man über die Zulassung auch von dem Kurzzeitkennzeichen gewusst. Alles Schickane hier oder sie waren bei McCleane in der Schule.
@McClane
Einen Scheiß dürft ihr und du ohnehin nicht. Und das werde ich euch immer wieder auf die Füße kotzen. Artikel 2 gibt mir alle Macht von Deutschland und es gibt nichts was du oder deine uniformierten lustigen Kumpels dagegen machen könnt. 
|
Wie schade, dass du so unsachlich wirst. Und vor allen Dingen bist du ja vollkommen im Unrecht. Einsicht fehlt dir völlig. Das ist wirklich sehr sehr schade.
Und um noch einmal darauf einzugehen: dürfen wir und tun wir auch.