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Zitat von marQo
@Olli
In beiden Fällen ganz einfach der sich aus dem Grundgesetz und Anderen ergebende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
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Hm, das ist eher Küchentisch-Juristerei.
Zitat:
Zitat von marQo
Vereinfacht, für die Zeit der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens steht die Arbeit in keinem Verhältnis.
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Du meinst jetzt tatsächlich die paar min "Arbeit", vier Löchlein durch die Bleche zu stoßen und das rein-raus-Spiel mit ein paar Schrauben?
Was ist denn mit Deinem Aufwand, für die KZK überhaupt zur Zulassungsstelle zu müssen? Und die fälligen Gebühren? Das ist alles noch "verhältnismäßig" für die Handvoll Tage Nutzungsberechtigung, doch Anschrauben geht gar nicht?
Mal Hand aufs Herz: das ist irgendwas zwischen unlogisch und inkonsequent, oder aber schlicht infantil..?
Olli