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Alt 20.08.2025, 18:19   #68
marQo
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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@fuffi_lwl
Nein, der Staat steht auf Kriegsfuß mit seinen Bürgern. So wird ein Schuh draus. Ich darf als Bürger erwarten, das sich der Staatsapperat mit den Gesetzen auskennt, für die er zuständig ist. Das ist in diesem Land an allen Ecken nicht mehr gegeben und ich nehme das so nicht hin. Autoritäres Verhalten kann in keiner Weise gebilligt werden. Hobbys iund Interessen habe ich eigentlich ganz andere.




@Jominator
Die Situation war die, ich habe Kurzzeitkennzeichen gehabt, die lagen vorn auf dem Amarturenbrett und hinten auf der Hutablage. Die gehören zwar draußen dran, aufgrund der kurzen Kennzeichenhalter passen die aber nicht. Die Kennzeichenschilder irgendwie anders zu befestigen, wäre eher ein Risiko gewesen, das die Dinger während der Fahrt wegfliegen und Schaden anrichten. So habe ich entsprechend das kleiner Übel gewählt und sie in die Fenster gelegt. Problem, hinten habe ich getönte Scheiben und man sieht das Kennzeichenschild hinten nicht unmittelbar. Spielt in dem Fall aber keine Rolle, da ich wie gesagt meine ursprünglichen Kennzeichenschilder am Fahrzeug hatte und darüber ohne weiteres iddentifiziert werden konnte. Und die Abfrage hat auch funktioniert, man konnte mir zumindest die Namen sagen, auf die die Kennzeichen registriert sind. Somit war die Kontrolle durchaus gerechtfertigt, jedoch nicht in dem Ausmaß. Spätestens als bekannt war, das die Fahrt direkt zum TÜV geht, hätte eine Entschuldigung kommen müssen und gute Weiterfahrt. Stattdessen Personen und Fahrzeugdurchsuchung so wie Kennzeichenschildbeschlagnahme. Alles illegal und dafür gab es erneut eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Letztlich war das ganze auch wieder Freiheitsberaubung, da von zwei Seiten eingekesselt. Einfach unverhältnismäßig das ganze und unnötig. Und ja, es war denen egal, das ich jetzt nicht mehr direkt indentifiziert werden konnte. Völlig hirnverbrannt diese Leute.




@McClane

Möglich ist alles, aber nicht alles ist statthaft Das BVerfG (Beschl. v. 12.02.2007 – 2 BvR 273/06) hat klargestellt, dass eine Durchsuchung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG nur zulässig ist, wenn ein konkreter, auf Tatsachen beruhender Verdacht vorliegt. Bloße Mutmaßungen oder stereotype Verdachtsannahmen reichen nicht aus. Hier lag weder ein konkreter Straftatverdacht noch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor. Allein schon mir mit 6 Leuten gegenüberzutreten ist schon rechtswidrig und fängt bereits mit einer Freiheitsberaubung zuvor an.


Ich habe durchaus ein Ohr für die Schwierigkeiten der Polizei Recht und Ordnung durchsetzen zu können. Aber wenn man wie ein nationalsozialister Vollidiot auftritt, ist das in keiner Weise zielführend.


Das es mich so oft erwischt, liegt an dem Fahrzeug selbst. Das fällt halt auf, als wären da Rundumleuchten drauf. Ändert aber nichts an der magelnden Fachkompetenz der Behörden hier. Und die kann gesichert nicht zu meinem Problem gemacht werden. Ist auch alles erst seit 2020 so schlimm hier. Zumindest habe ich vorher nie Probleme derart gehabt.
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