Hallo McClane
Zitat:
"Die Fahrten im Sinne von § 12 (4) FZV (die Du ja meinst) sind ok, wenn das durch Deine Versicherung mit abgedeckt ist.
Zitat Ende
Diese Fahrten zum TÜV und die anschließende Fahrt zur Zulassungsstelle müssen von der Versicherung also konkret abgesichert sein?
Ich habe nämlich das Problem mit einem Anhänger, der zum TÜV muss und dann noch zur Zulassungsstelle - ich aber keine Unterlagen habe ...... habe aber die vorherigen Nummernschilder.
Was ist zu tun?
mfg
peter
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
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