Zitat:
Zitat von marQo
@fuffi_lwl
@Update
Auf dem Weg dahin allerdings war es wieder lustig. Zivilstreife hinter mir fiel mein Kennzeichen ohne Steuer- und TÜV-Plakette auf. An einer roten Ampel klopfte also einer der Herrn an meine Scheibe und forderte mich auf vor der Ampel an die Seite zu fahren. Kaum stand ich da, wurde ich direkt mit einem Streifenwagen von vorn eingekesselt. Da sprangen nochmal vier Mann raus. Der erste Ziviltyp faselte als was von Straftat und Kennzeichenmissbrauch. Ich habe versucht ihm zu erklären das dies nicht stimmt, weil ich auf dem direkten Weg zum TÜV bin und somit nach FZV §12 mein altens Kennzeichen auch ohne Zulassung nutzen darf. Hat den aber wenig interessiet. Ich musste inzwischen aus dem Fahrzeug aussteiegn, wo mich diese sech Leute dann umringt haben. Eine Rechtsgrundlage, nach der ich mehrfach fragte wurde weiter nicht benannt, außer energisch der Unsinn mit dem Kennzeichenmißbrauch. Da ich mich weder ausweisen noch einen Führerschein vorweisen konnte, war man nun der Meinung, das würde eine Personen- und Fahrzeugdurchsuchung rechtfertigen. Das ich ihnen sagte das sie das nicht dürfen haben sie selbstverständlich auch ignoriert und mich als auch das Auto durchsucht. Zuvor gabs zu der aufgebauten "Einschüchterungs"kullise noch die Drohung man könnte auch andere Maßnahmen ergreifen, auch das ist rechtswidrig. Naja, lange Rede wenig Sinn, meine Kennzeichen wurden erneut beschlagnahmt. Und die wundern sich, das man nicht mit denen reden will oder abweisend auf sie reagiert. Jetzt kriegen sie halt alle samt eine Dienstaufsichtsbeschwerde und disziplinarische Maßnahmen. Mal gucken wo meine Schilder diesesmal wieder auftauchen.Letztes mal musste ich das selbst rausfinden. 
|
Na ja, zur Feststellung der Personalien sind diese Durchsuchungen schon möglich. VGl. Hier entweder direkt § 163b StPO oder 46 OwiG i.V.m. 163b StPO.
Darüber hinaus wäre es statthaft, Dir die Weiterfahrt zu untersagen, wenn Du den Führerschein nicht mitführst (unabhängig davon, ob Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist).
Aber Kennzeichenmißbrauch würde ich nur dann sehen, wenn Du den Anschein amtlicher Kennzeichnung erwecken wollen würdest. Da die Kennzeichen aber zu deinem Fahrzeug gehören, kann es kein Kennzeichenmißbrauch sein.
Die Fahrten im Sinne von § 12 (4) FZV (die Du ja meinst) sind ok, wenn das durch Deine Versicherung mit abgedeckt ist.
Irgendwie aber schon seltsam, dass es da immer Dich trifft. Meinst Du nicht, dass Du da ein klein wenig Verantwortung trägst?