Das stimmt schon, aber die Geschichte hat schon einen gewissen Unterhaltungswert.
Was mich grundsätzlich interessieren würde. Die Zitate aus der StVZO sind ja ganz nett, aber wie relevant sind diese Gesetze überhaupt, da sie der europäischen Gesetzgebung ja untergeordnet sind.
Z. B. §49 (1): "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt."
Dieses Gesetz ist mit Klappenauspuffen ja wohl vollkommen und absolut unvereinbar. Da dürfte es ja keine zwei Meinungen geben.
Also, welche Gültigkeit hat die StVZO überhaupt noch wenn es um Zulassungsgenehmigungen geht?
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