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Zitat von marQo
Wo steht das denn bitte? Dieses Land betreibt Justiz nach dem stille Post Prinzip. Die Scheinwerfer müssen weißes Licht ausstrahlen, die Blinker gelbes bzw. oranges. Mehr steht im Gesetz nicht drin.
Was zum erlöschen einer Betriebserlaubnis führen kann, ist eine Bauartveränderung. Die liegt in keiner Weise vor. Vielleicht befasst du dich erst mal mit den Bauartgenehmigungen und deutschem Recht. Man muss mir erst einmal die Schuld nachweisen. Dies geschieht in der Regel über Gutachten und nicht nach der Tageslaune eines Polizisten.
Deine Rechtsauffassung ist unterirdisch. Vielleicht sollte dein Dienstherr mal eine Gesinnungsprüfung bei dir vollziehen. Ich habe auf allen(!) Teilen ein E-Zeichen bzw. bei der Abgasanlage eine EG-Nummer. Beides ist bedingungslos anzuerkennen.
Update: TÜV SÜD verweigert die Prüfung nach §21 StVZO. Hier gibt es jetzt auch einen Strafantrag wegen Rechtsbeugung so wie Antrag auf Entzug der Akkreditierung. Wenn das so weiter geht, fahre ich bald nach Artikel 20 Grundgesetz Absatz 4 auch ohne Betriebserlaubnis, TÜV und Versicherungsschutz. Die Verantwortung trägt dann jemand anderes.
Hintergrund war eine Anfrage von mir, auf welcher Rechtsgrundlage man von mir rechtswidrig ECE-Typgenehmigungen verlangt. Dort wollte man mir dann klar machen, das man sich aussuchen kann, ob man ein Fahrzeig prüft oder eben nicht. Auch das ist wieder rechtswidrig.
Zitat:
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/kfsachvg/__10.html
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Der Klassiker. Keine Ahnung, aber davon jede Menge… man, man, man…