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Alt 31.10.2004, 19:01   #2
mo740i
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Zitat:
Zitat von John McClane
Auch zum x-ten Mal:Muss man nicht!!
WEIL: Die StVZO (hier: §51 (1) Satz 4) verlangt für Begrenzungsleuchten weißes Licht. Nicht rund, nicht Punktförmig, weiß. Über die Ausgestaltung ist weder in der Vorschrift selber noch in den Erläuterungen etwas beschrieben.

Aber übrigens, mich nervt's auch, wenn die "Neuen" immer angemault werden ("Benutz doch die Suchfunktion*schimfschimpf-motzmotz*!").
Hi John,
das habe ich auch schon gehört aber auch dies: Sobald man irgendwelche
Veränderungen an seinem Scheinwerfern vornimmt erlischt die ABE für das Fahrzeug. Bei uns in Bayern ist der Tüv sehr streng
So "Neu" bin ich ja nun auch nicht
Die Suchfunktion habe ich auch benützt, aber nach einiger Zeit verschwinden
die Bilder nur noch Text ist zu lesen.
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Gruß Martin
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