Dein Denkfehler meiner Meinung ist allerdings, dass Du mit der Folierung eben die Bauart verändert hast - und das muss eben geprüft sein (zum Beispiel wild gedacht: eine Prüfnummer auf der Folie, was es wohl nie geben wird).
Du argumentierst ja immer nur, dass es nirgends steht, aber das muss es ja auch nicht, weil Du damit eben diese zugelassene Lichtscheibe veränderst. Das Du Scheinwerfer nicht polieren darfst, steht ja auch nirgendwo explizit, ist aber verboten, weil damit der SW die Zulassung aufgrund der baulichen Veränderung in der Eigenheit der Scheibe verliert.
Ob das letztlich alles funktioniert, was Du ja behauptest, müsstest Du ja per Gutachten erbringen - nicht die Exekutive.
Du bist ja nicht der Erste, der damit Probleme hat - aber sicher nicht der Erste, der damit durchkommt, wenngleich ich Deine Hartnäckigkeit interessant finde.
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Viele Grüße
Sebastian
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