Zitat:
Zitat von Andrzej
...anmelden und erst dann zu sich nach D holen 
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Soweit mir bekannt, braucht man für die Ausfuhr (und sogar für eine Auslands-Urlaubsfahrt!) mit per "gelber Nummer" in Polen zugelassenen Oldtimer eine Genehmigung des Kulturministeriums. (!!)
Zitat:
Polen unterliegt dem polnischen Denkmalschutzgesetz (DschG), das bestimmte Kulturgüter schützt. Für Fahrzeuge, die als Denkmäler eingetragen sind oder als Bestandteil öffentlicher Sammlungen gelten, besteht ein absolutes Ausfuhrverbot. Die dauerhafte Ausfuhr solcher Objekte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des polnischen Kulturministeriums möglich.
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Olli