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Alt 04.03.2025, 14:35   #7
marQo
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Zitat von Movie222 Beitrag anzeigen
Gibt es Neuigkeiten ?

Das ist eine gute Frage, wüsste ich eigentlich auch gern.^^

Stand der Dinge war zuletzt, dass ich Post von einem Richter bekam, der mich zum Sachverhalt befragt hat. Hintergrund war, dass der eine Stadtpolizist behauptet hat, dass ich ihm vors Knie gefahren wäre und mir infolge dessen die Staatsanwaltschaft im Schnellverfahren den Führerschein entziehen wollte.

Darauf habe ich mir erlaubt, den Staatsanwalt an seine Pflichten zu erinnern, welche unter anderem auch ist, meine Unschuld zu beweisen.
Dazu habe ich zwei Fotos geschickt. Eins mit Zollstock vor der Stoßstange. Ein anderes mit auf meinem Schienbein mit Edding angezeichneter Stoßstange und Zollstock in taktischem Stiefel. Zu dem Ganzen habe ich noch beantragt, meine in Bad Homburg eingereichten Strafanträge gegen die Polizisten sowie die beiden Mitarbeiter der Zulassungsbehörde mit einzubeziehen, da ich bis dahin keine Reaktion darauf hatte.


Eine Woche später kam noch eine Vorladung von der Polizei in Frankfurt wegen Beleidigung eines Bankangestellten. Die kamen damit nicht klar, dass ich sie Pfeifen und Verbrecher nannte, das war aber alles schon ein dreiviertel Jahr vorher. Hab ich gar nicht drauf reagiert auf diesen Blödsinn. Die scheint aber jemand im Dreck zu wühlen.


Mehr habe ich dazu aktuell noch nicht. Werde mich da aber sicher mal drum kümmern müssen.


Parallel dazu habe ich auch über Dienst- als auch Fachaufsichtsbeschwerde für den direkten Vorgesetzten bei der Polizeidirektion Wiesbaden eingereicht und Schadenersatz beantragt. Das wurde auch schon halbwegs abgearbeitet. Man hat mir zumindest schon die Erstattung der Abschleppkosten in Aussicht gestellt. Dazu sollte ich nur Eigentumsnachweis erbringen, Rechnung vorlegen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Das habe ich mal alles gepflegt ignoriert.

Eine Stellungnahme wie von mir gefordert, habe ich allerdings bis heute nicht. Mag allerdings sein, dass das bei denen untergegangen ist, weil dort die Führung gewechselt hat, wie ich in der Zeitung gelesen habe. Hat bei mir jetzt auch nicht so die Priorität.






Zitat:
Zitat von GM3 Beitrag anzeigen
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Zu Teilen mit E-Prüfzeichen bekommt man zumeist keine Papiere da es diese nicht braucht da hat er recht... alle Infos sind normal auf den Teilen selbst verewigt.
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aber die Annahme das man sich alles was ein E Prüfzeichen hat bedenkenlos ans Auto klatschen kann ist schlicht FALSCH.
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Rückleuchten für einen e32 passen auch nur an e32 und wurde auch so verkauft für e32 also Fahrzeugspezi ... Ich kann jetzt nicht die Leuchten an einen Ford Fiesta ballern und glauben das alles OK ist.

Genauso wenig kannst dir Moped Blinker ans Auto klatschen nur weil se ein "E" haben. Genauso wenig kann ich mir eine Harley Auspuffanlage mit E an meine Intruder klatschen...

und JA es gibt UNIVERSAL Teile... aber sind diese eben auch genau so ausgewiesen und auch hier gibt es Regeln WIE diese zu verbauen sind, WIE diese Betrieben werden dürfen WIE hoch WIE tief WIE breit usw usw usw.
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Nachtrag: Ach und Thema TÜV meine Shadow hatte über 20 Jahre keine Blinker hinten... Nie ein Problem weder beim TÜV noch bei Kontrollen. Bis 2019 als ein TÜV Prüfer entschieden hat ich brauch jetzt hinten Blinker. Kommst de nicht aus.

Die E-Kennzeichnungen beinhalten die Fahrzeugklassen. Folglich darf man, wie du sagst, keine Mopedblinker ans Auto basteln, da hast du absolut recht.
Bei den Fiesta-Rückleuchte möchte ich aber widersprechen. Wenn ich die Abstrahlwinkel als auch Einbauhöhen beachte und das irgendwie mit dem E32 verwurschteln kann, sollte das kein Problem sein. Letztlich besteht das Rücklicht der E32 aus 6 Einheiten die jeweils getrennt zu betrachten sind. Stehen ja auch 6 Typbezeichnungen drauf. Diese müssen am Ende auch nur wieder irgendwie gegeben sein. Jedenfalls nach meinem Verstädnis.

Das mit deinen Blinkern wird daran liegen, dass die einmal so abgenommen sind in der Bauartgenehmigung. Hab das gleiche Spiel mit den vordern Blinkern angefragt, die wird man aber leider nicht los. Jedenfalls wenn es nach dem TÜV geht.^^

Anbei, die Papiere für die E-Zeichen braucht der Händler laut Kraftfahrtbundesamt und EU-Richtlinie nur auf Verlangen auszuhändigen bzw. mitzuschicken. Das ganze System ist einfach schlecht umgesetzt. Der Fehler liegt hier aber beim Kraftfahrtbundesamt, weil die es nicht fertig bringen, eine vernünftige Datenabfrage zu erstellen. Vor allem für jedermann. Das kann und darf jedenfalls nicht das Problem der Konsumenten sein.
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