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Alt 26.10.2024, 10:14   #2
Jominator
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Fahrzeug: E34 540iA
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Dies ist auch noch interessant, bzw. habe ich das bisher nicht gwusst:

"Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zurzeit wird dieser Grenzwert sowohl von den meisten Xenon-Brennern überschritten, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen, als auch von lichtstromstarken Varianten LED-basierter Scheinwerfern. Von beiden Bauformen Xenon-Brenner (z. B. 25W Xenon-Lampen, D8-Leuchtmittel) wie auch LED-basierte Scheinwerfer gibt es aber auch Varianten, die bewusst knapp unter diesem Wert rauskommen und damit ohne automatische Leuchtweitenregulierung auskommen. Die Bauform allein reicht damit für eine Bewertung nicht aus."

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://de.wikipedia.org/wiki/Leucht...tenregulierung

Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass die E32 mit Xenon ab 1990 eine automatische Leuchtweitenregulierung haben, oder die 2.000 Lumen unterschreiten.

Geändert von Jominator (26.10.2024 um 10:38 Uhr).
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