Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 31.08.2024, 15:26   #2
marQo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von marQo
 
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
Standard

@uli07
Das haben sie bei der illegalen Personendurchsuchung beiläufig hinterfragt. Ich frage mich, wer diese Fragen mit Ja beantwortet.



@Bastl
Definitv. Ich hätte mich nur anschnallen brauchen als der Kasper von der Stadt im Vorbeigehen mich ermahnt hat. Er nahm sich für mich aber einfach zu wichtig und ist mir dann letztlich einfach vors Auto gesprungen um mich an der Weiterfahrt zu hindern. Solche Leute gehören für mich in eine Zwangsjacke und nicht in eine Uniform.

Wie die abgeklebten Blinker zu bewerten sind ist eigentlich einerlei. Es ging nie eine Gefahr von meinem Fahrzeug aus, das ist der Punkt. Somit hätte man mir nicht die Kennzeichen entziehen dürfen. Ich sollte die auch noch selber abmontieren.

Ich weiß nicht. Die haben schon schwere Anzeigen von mir bekommen. Freiheitsberaubung, Nötigung, Rechtsbeugung, besonders schwerer Diebstahl, schwere Körperverletzung im Amt, fälschen von Beweisen, das sind alles keine Kleinigkeiten. Ihr Ruhm dürfte nicht sehr lange anhalten.



@grobbel
Ja, das ist sicherlich ärgerlich für Ricarda, Annalena, Stracki, Panzeroni und Co. das ihre ganzen Anzeigen gegen das Volk jetzt ein Stück weit nicht bearbeitet werden.
Die anderen haben ja Narrenfreiheit.



@richard90
Für mich ist das hier Strafrecht und ich werde mich da auch durchsetzen. Selbst wenn sie meine Anzeigen versuchen zu ignorieren, sie selbst haben 2 gegen mich gestellt, eine wegen schwerer Körperverletzung, da ich allein offensichtlich die 10 Mann ordentlich vermöbelt habe und eine andere wegen Beleidigung. Im Kern haben sie nur ihre eigene Unfähigkeit angezeigt und irgendwas von den insgesamt 4 Anzeigen wird sicher durchkommen.

Dazu kommt ja vielleicht noch die eine oder andere Klage wegen Untätigkeit. Letztlich habe ich dazu noch eine Fachaufsichts- so wie Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständnigen Polizeidirektion eingereicht, mit der Auflage um Klärung und Rückmeldung. Art. 17 GG meine ich.

Mag sein das die Sprüche für dich drüber sind. Für mich sind die normal. Wo ziehst du die Grenze zwischen freiheitlicher Selbstbestimmung und blindem Gehorsam?



@oetti
Also die Sache mit diesen ECE-Typgenehmigungen wurde extra dafür gemacht, damit man eben genau das nicht mehr braucht. Diese sogenannten E-Zeichen mit großem (E) in einem Kreis gelten international, die mit kleinem e in einem Rechteckt sind nach rein europäischen Bestimmungen. Das ist alles gesetzlich geregelt. Wenn also ein Scheinwerfer für welches Auto auch immer ein E1-Zeichen drauf hat, darf ich ihn entsprechend als Scheinwerfer an jedes Auto bauen, solange dabei die Winkel usw. beachtet werden. Wie könnte es sonst Universalscheinwerfer geben?

Die Beamten als auch der TÜV können die Nummern beim Kraftfahrtbundesamt abfragen. Dort werden diese Nummern nämlich vergeben. Also nicht die (E1) für Deutschland, oder (E4) für Niederlande, sondern die Nummern davor oder dahinter. Diese Kennzahlen sind auch einmalig, so das es da keine Verwechslungen gibt.
Diese ganzen Sachen müssen dann von außen sichtbar sein. Bei den Blinkern zum Beispiel sind sie als Relief aufgebracht, gleiches bei den Rückleuchten. Das braucht keinerlei Papierkram und der ist auch nirgendwo gefordert für diese ECE-Typgenehmigungen. Das ist eben etwas anderes wie eine ABE.
marQo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten