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Alt 21.08.2024, 15:00   #4
fuffi_lwl
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Sofern auf den Lichteinrichtungen eine E-Nummer ist, sind eigentlich alle offenen Fragen geklärt. Das können die dann gerne anzweifeln, spätestens beim Prüfer oder im schlimmsten Fall Gutachter muss das doch dann auffallen, das alles okay ist.
Was aber tatsächlich unzulässig ist, ist diese Lichteinrichtungen noch zu verändern, beispielsweise durch Tönen oder Überkleben mit Folie.
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