Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 09.07.2024, 12:21   #4
Matthias_H2
Mitglied
 
Registriert seit: 13.03.2024
Ort: Mühlacker
Fahrzeug: E32-740i (1992), G61-i5 M60 Touring (2024)
Standard

Bei der Nutzung eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen gibt es keine Einschränkingen. Du musst nur bei der Versicherung aufpassen, wenn Du eine spezielle Oldtimerversicherung abschließen möchtest, was ich empfehelen würde. Viele Oldtimerversicherungen verlangen den Nachweis eines Alltagsfahrzeugs.

Mit dem Ersatzkältemittel aus Deinem Link bzw. einem augenscheinlich identischen Mittel habe ich Erfahrungen. Habe damit die originale Klimaanlage meines Citroen SM von 1973 befüllt. Erst Dichtmittel, dann Ersatzkältemittel. Hat einwandfrei geklappt. Werde ich bei meinem 740 jetzt wieder machen.


Viele Grüße


Matthias
Matthias_H2 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten