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Alt 07.04.2024, 18:05   #24
Claus
State of Independence
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Zitat:
Zitat von Markus525iT Beitrag anzeigen
Bei alten Fahrzeugen greift die Regelung vielleicht nicht, da wäre theoretisch auch ein Kennzeichenhalter vorne möglich.
Vermutlich nicht nur theoretisch, sondern auch faktisch: Ich habe anscheinend "die Kontrolle über mein Leben verloren" (Copyright Bastl), denn ich habe VIER Kennzeichenhalter an beiden Autos, und zwar alle Kennzeichen geclipst, keine lästigen und hässlichen Schrauben durch die Kennzeichen.

Vor unserem Haus stehen derzeit 11 Autos: ALLE 11 Autos haben vordere Kennzeichenhalter, ausnahmslos ALLE! Das jüngste Auto dürfte wohl 2 Jahre alt sein, die anderen zwischen 5 und 15 Jahren, meine beiden habe eine Garage. Meine Kennzeichenhalter am E91 sind übrigens an den Kanten abgeschrägt (d.h. "gebrochen") bzw. rundlich und tragen BMW-Werbung. Die am E38 sind etwas eckiger. Habe ich so gekauft, die Autos.

Aber von wegen "Kontrolle" und so: Sieht es denn wirklich so toll aus, wenn zwei Schrauben durch das Blech gejagt werden mit diesen Plastiknippeln, die sowieso nie lange drauf bleiben?

Ich bezweifle also, dass die eingangs gestellte Behauptung richtig ist: Vordere Kennzeichenhalter sind bei älteren Fahrzeugen NICHT verboten! Ansonsten kann man 90% der Autos auf der Straße beanstanden. Macht einfach mal die Augen auf der Straße auf und schaut selbst!
Ob es überhaupt strafbar ist, wenn man sich nach dem Kauf eines Neuwagens einen flachen Kennzeichenhalter besorgt und die Kennzeichen dann einclipst, kann auch keiner verbindlich beantworten.
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

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