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Zitat von esau
Ein großer Autohersteller hat jetzt zig Besucherparkplätze in Frauenparkplätze umgewandelt, die dann fast alle unbenutzt sind und die Besucher müssen weiter laufen.
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Zumindest öffentliche "Frauenparkplätze" sind StVO-irrelevant, nicht bußgeldfähig - und außerdem ist das heutzutage mit dem Geschlecht ja auch rasch veränderlich... zumindest 1x jährlich...
Auf privaten Parkplätzen gilt freilich das Hausrecht.
Olli