Eben mal nachgeschaut:
Mit diesen Funktionen sind sie die Aufnahmen der Dashcam rechtskonform
Dashcams zu verwenden, ist in Deutschland demnach grundsätzlich legal; anders als etwas in Luxemburg, Belgien, der Schweiz oder in Österreich (hier nur mit einer Genehmigung).
Damit in Deutschland beim Einsatz einer Dashcam keine Geldbußen drohen, müssen die Aufnahmen einigen Auflagen genügen bzw. die Kameras einige technische Auflagen erfüllen.
Die Aufnahmen der Kamera müssen anlassbezogen sein - eine einfache Bewegung im Sichtfeld der Kamera ist zu wenig. Die Dashcam benötigt einen Beschleunigungs- bzw. G-Kraft-Sensor, der die Aufzeichnung nur im Notfall, etwa bei einer starken Verzögerung vor einem Aufprall aktiviert - und eine Sequenz von bspw. 30 Sekunden aufzeichnet
Eine Schleifen-Funktion (Loop) stellt sicher, dass die Aufzeichnung in kurzen Abständen gelöscht bzw. überschrieben wird: wie es der Datenschutz verlangt. Eine genaue Frist gibt es nicht, das Land Niedersachsen sanktioniert den Einsatz ab bspw., wenn die Aufnahmen "länger als einzelne Tage" gespeichert werden.
|