Zitat:
Zitat von Krischan1964
@ .lopez
Von einer Werbeseite für Autogas zu zitieren, das dies problemlos sei ,ist nicht gerade objektiv.
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Was ich noch weniger subjektiv? Richtig - Paragraphen in denen es gesetzlich geregelt ist. Und die stehen auch korrekt auf einer "Werbeseite" und lassen sich nicht widerlegen.
Du kannst ja gerne die Paragraphen mal suchen. Zum Beispiel für NRW ist § 18 GarVO ausschlaggebend. Und den kannst Du z.B. hier nachlesen:
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexso...?xid=166952,19
Das ist nunmal Gesetz und da stehen keinerlei LPG Fahrzeuge ausgenommen. Es ist immer die Rede von Kraftstoffen. Und LPG ist nunmal ebenfalls ein Kraftstoff.