Moin,
Also ich hab mich noch mal Informiert.
Wir sind in Deutschland, hier ist ja zum Glück alles geregelt.
Nach ECE Richtlinie Nummer 6, Nummer 5 (R 6 Fahrtrichtungsanzeiger für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger) und § 54 StVZO, Fahrtrichtungsanzeiger ist beschrieben, wie ein Fartrichtungsanzeiger (Blinker) zu funktionieren hat
Hier einen Auszug aus:
Regelung Nr. 6 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) —
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrtrichtungsanzeigern für Kraftfahrzeuge
und ihre Anhänger
5.6. Bei Fahrtrichtungsanzeigern der Kategorien 1, 1a, 1b, 2a oder 2b kann, wenn folgende Bedingungen erfüllt
sind, das Blinken erzeugt werden, indem die Lichtquellen nacheinander aktiviert werden:
a) Jede Lichtquelle bleibt nach ihrer Aktivierung eingeschaltet, bis der Zyklus EIN zu Ende ist;
b) die Lichtquellen werden in einer gleichmäßigen Folge vom inneren zum äußeren Rand der sichtbaren Oberfläche hin aktiviert;
c) die Aktivierung erfolgt in einer kontinuierlichen Linie ohne sich wiederholende vertikale Abweichungen (z.B. nicht wellenförmig);
d) die Veränderung muss spätestens 200 ms nach Beginn des Zyklus EIN beendet sein;
e) bei der Orthogonalprojektion eines die sichtbare Oberfläche des Fahrtrichtungsanzeigers umschreibenden
Rechtecks in Richtung der Bezugsachse verlaufen die längeren Seiten parallel zur H-Ebene und das Ver
hältnis zwischen waagrechten und senkrechten Seiten beträgt mindestens 1,7.
Die Erfüllung der vorgenannten Bedingungen ist im Blinkmodus zu prüfen
Da steht also nichts drin, dass der SEITENBLINKER sequentiell oder dynamisch blinken dürfen.
Also die E Nummer kann für das Gehäuse, oder sonst was sein, aber nicht für das dynamische Blinken.
Also kurz und kapp, in Deutschland OHNE ZULASSUNG
Also wäre der Blinker Ok, wenn er einfach nur (AN und AUS) gehen würde.
Puh, wirklich viel Bürokratie, aber ich hoffe, dass sich niemand auf den Schlips getreten fühlt.
Grüße
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