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Alt 25.10.2004, 00:56   #2
MatthiasHSK
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Registriert seit: 29.12.2003
Ort: Meschede
Fahrzeug: E46 330Ci Cabrio FL Individual, VW Passat GTE Variant
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In Österreich wird die Gewährleistung (seit dem 1.1.2002) genau wie in Deutschland gehandhabt. Basiert ja auf der gleichen EU-Vorlage.
Praktisch bedeutet das, dass der Händler in den ersten 6 Monaten für alle Mängel haftet außer Verschleissteile.
Er muss nachweisen, dass der Mangel erst nach dem Kauf eingetreten ist (schwer möglich).
Dass die Gewährleistung nur auf Motor und Getriebe greift, ist totaler Murks.
Ich würd den Händler nochmals darauf hinweisen, stellt er sich quer bleibt dir wohl nur der Gang zum Anwalt.

Gruß,
Mattes
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