Rechtlich ist erstmal klar, dass solange Euro 2 eingetragen ist der Kaltlaufregler auch funktionieren muss (auch mit H-Kennzeichen). Aber im Rahmen des H-Kennzeichens gibt es den Sonderfall die nachgerüstete Euro 2 Norm wieder auf die ursprüngliche (schlechtere) Abgasnorm des Fahrzeugs zu ändern und den Kaltlaufregler wieder auszubauen und auszutragen. (Die Möglichkeit gib es auch für nachgerüstete G-Kats – wobei die Betonung immer auf „nachgerüstet“ liegt.)
Technisch gab es mit den Kaltlaufreglern schon zu „Neuzeiten“ relativ häufig Probleme. Die Ursachen dürften im oft extrem „aufwandsminimierten“ Einbau und wahrscheinlich teilweise auch bei der Qualität der Regler und verwendeten Materialien gelegen haben. Das ist über die Jahre (Alterung der Schläuche, Kontaktkorrosion etc.) sicher nicht besser geworden. Ein Ausbau und die 100%ige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands kann da durchaus vorsorglich Probleme vermeiden/beheben und einem sauberen Motorlauf und im Extremfall auch der Lebenszeitverlängerung des Motors dienen. Da die effektive Abgasreduzierung der Regler praktisch gegen Null geht, braucht man sicher auch kein schlechtes Gewissen bezüglich der Umwelt bei einem Ausbau haben.
Viele Grüße, Jörg
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