Das ist die ganz normale Gewährleistung wie es der Gesetzgeber vorsieht.
Das ist exakt der Ablauf bei einem Gewährleistungsfall.
Einzig das Thema Selbsteinbau ist gesetzlich nicht sauber formuliert. Der Tenor geht aber klar in die Richtung dass dadurch keine Gewährleistungsansprüche verletzt werden.
Markus
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