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Alt 20.12.2020, 18:02   #12
Bunthund
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Danke allen für die Antworten! Insbesondere auch User "Ich e32"!

BMW wird keine Herstellerbescheinigung erstellen ohne die Bedingung, auf Anhängerfederung umzurüsten?
User "Ich e32", der hier geschrieben hat, dass er die 2.100 eingetragen bekommen hat, könntest du noch einmal schreiben, auf welchem Wege das genau passiert ist?

Mit Herstellerbescheinigung? Niveauregulierung hat deiner ja! Meiner weder diese - noch Anhängerfederung. M60B30 Schaltgetriebe.

@DA21999

Deiner hat weder Niveauregulierung noch Anhängerfederung? 2.000 ist bereits die Erhöhung - ohne Einschränkung hinsichtlich des Anhängertyps - nur für Autotransporter ist die Erhöhung darüber hinaus gehend 2.100 kg. Laut ORIS-Anbauanleitung gehen ALLE Erhöhungen (!) nur bei SA Niveauregulierung oder Anhängerfederung. Das ist der Widerspruch.

In meinen Fahrzeugpapieren steht unten in Bemerkungen 2.000 kg bis 8 % drin ohne Einschränkung des Anhängertyps.
Wenn das da drin steht - und das ist ja schon die erhöhte Anhängelast ohne Einschränkung hinsichtlich des Anhängertyps - hat meiner etwa schon die Anhängerfederung? Lt. Abfrage derSA nicht! ORIS-AHK wurde auch erst kürzlich nachgerüstet!
Ich hätte halt gerne die 2.100 kg für Autotransporter, ohne die dafür die hinteren Federn tauschen zu müssen. ich habe ohnehin vor in abnsehbarer Zeit ein Bilstein Eibach Fahrwerk nachzurücten.

Geändert von Bunthund (20.12.2020 um 18:22 Uhr).
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