Die Membranen wurden zwischenzeitlich durch eine andere Werkstätte erfolgreich ersetzt.
Dabei wurde festgestellt, dass die BMW-Vertretung die Membrane beim Einbau zerquetschte.
Der BMW-Vertretung wurde deshalb schriftlich über diese Ersatzvornahme informiert, da sie eine erneute Mängelbehebung verweigerte.
Konsequenterweise wird die BMW-Rechnung wegen Nichterfüllung des bestehenden Werkvertrages (Reparaturauftrag) von mir nicht bezahlt.