Aber dann haben doch die Polizisten die Beweislast zu erbringen. Nach wie vor, ist eine lackierte oder verchomte Felge eine Originalfelge mit Zulassung. Und zumindest darauf hätten die prüfen müssen ob es sich um eine Originalfelge handelt oder nicht.
Einfach eine Behauptung in die Welt zu setzen und darauf aufbauend weitere Maßnahmen zu ergreifen ist doch nicht so einfach.
Dein Sohn hätte ja bereits anhand der Felgen (eventuell sogar dem Ersatzrad im Kofferraum) den Gegenbeweis antreten können, obwohl er da nicht in der Pflicht ist.
Sei Dir sicher, daß da noch etwas nachkommen wird. Zumal nach deren Mängelkarte ja erstmal davon ausgegangen wird, daß das Fahrzeug gar nicht hätte fahren dürfen. Somit liegt ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vor.
Zitat:
Zitat von BMWMAX
Auch aus dem Grund steckt bei mir zur „Beweisführung“ ein originaler Verkaufsprospekt hinter dem Beifahrersitzt. Da sind alle serienmäßigen Felgenoptionen abgebildet. Die Styling 176 hat aber noch keine Kontrolle als unpassend interpretiert 
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Hier in diesem Fall wäre das ein wenig schwerer. Da müsste es schon ein BMW Individual Prospekt sein. Ich glaube nicht, daß diese verchromte Version der Felgen auch normal bei den E65 zu bestellen gingen. Sonst wären die nicht so selten.