Zitat:
Zitat von j_ramon.lopez
Genau dafür gibt es die Leitstelle, welche per Funk angefragt werden kann. Die können ebenfalls auf Daten des Kraftfahr Bundesamtes zugreifen und dann über Funk die Rückinformation geben..
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Eine Leitstelle interessiert das ganze nen feuchten usw... Die haben mit anderen Aufgaben genug zu tun...
Somit wird das ,,Problem,, eben auf den Bürger abgewälzt und dieser hat dafür zu sorgen, das alles ordnungsgemäß ist. Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht....
Und nein eine nachträglich veränderte Felge verliert nicht seine Zulassung. Auch nicht beim Glanzdrehen bzw Verdichten. Es ist beides eine oberflächliche Behandlung und verändert die Eigenschaften unwesentlich. Lack und Farbe ist egal.