Zitat:
Zitat von Ich e32
Auf der anderen Seite wiederum verstehe ich auch solche Polizisten. Es gibt zich tausende Varianten und Kombinationen von Fahrzeugen und da kann keiner!! ein Überblick drüber haben,zumindest nicht im Kopf und dem Beschuldigten vor Ort zu glauben, wäre zumindest in manchen Fällen ziemlich dämlich.(Nicht in diesem)
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Genau dafür gibt es die Leitstelle, welche per Funk angefragt werden kann. Die können ebenfalls auf Daten des Kraftfahr Bundesamtes zugreifen und dann über Funk die Rückinformation geben.
Ich sage aber ganz klar: Lackierte oder nachträglich verchromte Felgen sind immer noch originale Felgen.
Lediglich bei nachträglich Hochglanzverdichteten Felgen könnte die Felge eventuell nicht mehr zulässig sein.
Solange also eine originale für diesen Fahrzeugtyp zugelassene Felge montiert ist, ist es unerheblich ob sie Grün/Pink/Silber oder eben Verchromt ist.
Durch eine Verchromung oder Lackierung verliert keine zugelassene Felge ihre Zulassung.