VFL und FL

In der Freigabe steht es als MÜ (also Modellüberarbeitung) drin.
Wenn die Tieferlegung tatsächlich eine ABE hat und da im Anhang auch alle Rad/Reifenkombinationen erlaubt sind (bzw keine ausgeschlossen) dann spricht ja wirklich nichts dagegen
Manche haben ja nur eine Teilegutachten und müssen dann entsprechend eingetragen werden. Oder die ABE schließt von vorn herein alles größer 20Zoll oder sowas aus.
Markus