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Alt 25.08.2020, 12:47   #2
j_ramon.lopez
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Irgendwie verstehe ich das nicht. Die Felgen haben doch immer eine KBA Nummer eingestanzt. Anhand dieser Nummer kann man abfragen, ob diese Felgen für dieses Auto zugelassen sind. Wenn es sich um original Felgen handelt, ist diese KBA Nummer auch vorhanden. Ob die Felgen nun Grün, Rot oder Chrom sind, ändert nichts an der KBA Nummer. Eine nachträgliche Verchromung sollte da auch nichts an der Zulassung ändern. Selbst originale Felgen sind letzten Endes lackiert. Eine Verchromung oder Lackierung ändert ja nichts an den technischen Gegebenheiten der Felge.
Sofern für die Tieferlegungsfedern eine ABE vorhanden ist in der keinerlei Einschränkungen der Rad/Reifenkombination vorhanden sind, ist diese ebenfalls gültig.

Bei einem 7er BMW dürften eigentlich nicht wirklich viele Einschränkungen in dieser ABE sein, denn die ab Werk möglichen Felgen müssen ja erlaubt bleiben. Und der 7er darf ja immerhin ab Werk bis 21" bestückt sein. Mir ist eigentlich keine ABE bekannt, in der Werksfelgen ausgenommen sind.
Sonst müsste ja jeder, der seine Werksfelgen Pink lackieren lässt, eine Mängelkarte bekommen. Schon aufgrund von Geschmacklosigkeit.

Mal ganz davon abgesehen, gab es bei BMW Individual auch viele Optionen die man so nicht kaufen konnte.

Zitat:
Zitat von bmw-master1979 Beitrag anzeigen
Am Freitag um circa 21.40uhr wurde mein Sohn mit seinem 730d Maritim in der Mannheimer City von Motorrad Polizisten (Echte Poser Profis) kontrolliert.
Dafür ist der 730d Trecker ja auch direkt der absolute Poserwagen. Es wundert mich, daß die nicht direkt das Motorsteuergerät auf die original Software überprüft haben.
Die hätten mal eher so nach diesen AMG Mercedes Dingern ausschau halten sollen. Da hätten sie mehr Erfolg gehabt.

Geändert von j_ramon.lopez (25.08.2020 um 12:56 Uhr).
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