Zitat:
Zitat von John McClane
Also:
Eintragen darf das jeder amtlich anerkannte Sachverständige.
Es ist allerdings ein weitverbreiteter Irrglaube, dass eine ABE in jedem Fall die Eintragung (-->"ANBAUABNAHME") ersetzt!Wie kommt ihr da immer drauf?!??
Wer LESEN kann ist hier klar im Vorteil, denn es steht IN DER ABE drin, ob Eintragung oder nicht!
Beipiel: Sonderlenkrad mit ABE - nur gültig in Verbindung mit Serienreifen!
Bei anderer Bereifung ist eine Abnahme erforderlich. Derer Beispiele gibt es unzählige!
Also: Erst lesen, dann montieren und danach eintragen lassen (wenn erforderlich). Ansonsten 50 Euro, 3 Punkte für Fahrer UND Halter!!
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NEIN!!!!!!!!!!!!! Eine ABE muss NIE eingetragen werden. (Wenn Auflagen erfüllt werden)
Ich glaube ich mache jetzt eine Nachschulung bei der Polizei
Gruß