Zitat:
Zitat von Hooch
Wieso denn nicht TÜV, sondern DEKRA ? Und warum sollte die kein "gewöhnlicher TÜVer" eintragen können ? Ausserdem dacht ich, wenn eine ABE dabei ist, muss man sowieso nix eintragen lassen 
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Also:
Eintragen darf das jeder amtlich anerkannte Sachverständige.
Es ist allerdings ein weitverbreiteter Irrglaube, dass eine ABE in jedem Fall die Eintragung (-->"ANBAUABNAHME") ersetzt!Wie kommt ihr da immer drauf?!??
Wer LESEN kann ist hier klar im Vorteil, denn es steht IN DER ABE drin, ob Eintragung oder nicht!
Beipiel: Sonderlenkrad mit ABE -
nur gültig in Verbindung mit Serienreifen!
Bei anderer Bereifung ist eine Abnahme erforderlich. Derer Beispiele gibt es unzählige!
Also: Erst lesen, dann montieren und danach eintragen lassen (wenn erforderlich). Ansonsten 50 Euro, 3 Punkte für Fahrer UND Halter!!