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Zitat von e23bernd
Hallo,
der Anwalt hat nach meinem gestrigen Telefonat mit einer andern Mittarbeiterein aus dem Büro, dem Gebrauchtwagen Zentrum .. nun eine sogenannte Nachfrist bis zum 2.4.2020 gesetzt, hat dann allerdings, gegen unsere Absprache vom 13.3., dem Verkäufer geschrieben, das ich dann das Fahrzeug abholen werde und in einer anderen Fachwerkstatt die Mängel beseitigen lassen werde, die Mängelbeseitigung erst einmal bezahle und dann gegen ihn einklage.
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Dahinter vermute ich als Laie mal Tatik.
Ich vermute stark, der Anwalt weiß, daß sich der Verkäufer mit der gegebenen Gewährleistung nicht gegen das Einklagen der Reparaturkosten wehren kann, wenn er die Reparatur nicht selber schnellstmöglich hinbekommt und erledigt.
Ist ein bisschen wie Schach, vermute ich