Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 01.10.2004, 20:53   #24
Lex
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: 540i E60 EX 728i E 38
Standard

Zitat:
Zitat von Bootsmann
Das würde im Regelfall bedeuten, daß jeder Autohändler seine Fahrzeuge von einem Sachverständigen vor dem Verkauf auf Unfallschäden untersuchen lassen muss.
Da ein gut und fachgerecht reparierter Unfallschaden nur bei relativ neuen Fahrzeugen ein Wertverlust darstellt, halte ich diese Vorgehensweise für reichlich übertrieben.

Ich würde einen reparierten Parkrempler, der zudem auch noch fachmännisch und sauber lackiert wurde nicht beim Verkauf angeben, wenn nach Unfallschäden gefragt wird.

Leider ist der Begriff UNFALLSCHADEN auch nicht klar diffeniert!

Wenn ich mir an meiner Hecke vor dem Haus eine Schramme an der Seite einfange, und diese vom Lackierer beseitigen lasse, ist es nach meinem Rechtsempfinden kein Unfallschaden!- trotzdem ist der Wagen nachlackiert!

Also wo ist hier die Grenze zu ziehen?

Gruß aus Hamburg!

Fakt ist doch, ob nun Parkschaden( der übrigens auch nen paar Tausend Euro
kosten kann) oder Unfall, wenn ich nach einem Schaden frage, ist das auch vom Verkäufer anzugeben.

Im diesen fall glaube ich, hat der Verkäufer dem Autohaus das verschwiegen.
Vieleicht Stammkunde, der alles hat über die Jahre machen lassen, und hat den vieleicht kleinen Schaden, für kleine woanders machen lassen.

Das Autohaus im guten glauben, hat nix gecheckt, und ihm butz nen Dicken neuen auf Auge gedrückt. Das sieht aber für den Kundenberater nicht gut aus.


Wie schon voher gesagt, würde ich erst ein Gespräch suchen, bevor mein Advocat seine Kohle abstaubt, und wenn der erstmal tätig wird, kann es ewig
dauern, bis da was rauskommt.


Gruss Lex
__________________
"Ich bin eine Mischung aus jung und erfahren, so etwas findet man sonst ja nur auf dem Straßenstrich." Stromberg
Lex ist offline   Antwort Mit Zitat antworten