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Alt 01.10.2004, 17:59   #23
Bootsmann
alt, aber bezahlt!
 
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Registriert seit: 09.06.2004
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Fahrzeug: 730i,6/88
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Zitat:
Zitat von John McClane
Der HÄNDLER ist für den ZUSTAND des Fahrzeuges verantwortlich. Er HAT sich davon zu überzeugen, dass der Wagen unfallfrei ist. Er kann sich nicht darauf verlassen, dass der Vorbesitzer, der den Wagen dort in Zahlung gibt, ihm die Wahrheit sagt!
Woher weiß ich das - ich war selbst betroffen.

Mein erster 740 war nämlich ein Unfallwagen. Als ich das feststellte (auch hier im Vertrag "Unfallfrei lt. Vorbesitzer"), dass der Wagen einen kapitalen Unfall gehabt haben muß, bin ich zum Sachverständigen (DEKRA in dem Fall) und habe einfach mal schauen lassen.
Es stellte sich heraus, dass der Wagen einen Schaden von mehreren 10Tausend Euro gehabt haben muß !
Der Händler mußte den Wagen daher nach 4 Wochen und knapp 2000 km wieder zurücknehmen und muß seinerseits beim Vorbesitzer seine Forderungen geltend machen.

Also, ran an den Händler!!!

Das würde im Regelfall bedeuten, daß jeder Autohändler seine Fahrzeuge von einem Sachverständigen vor dem Verkauf auf Unfallschäden untersuchen lassen muss.
Da ein gut und fachgerecht reparierter Unfallschaden nur bei relativ neuen Fahrzeugen ein Wertverlust darstellt, halte ich diese Vorgehensweise für reichlich übertrieben.

Ich würde einen reparierten Parkrempler, der zudem auch noch fachmännisch und sauber lackiert wurde nicht beim Verkauf angeben, wenn nach Unfallschäden gefragt wird.

Leider ist der Begriff UNFALLSCHADEN auch nicht klar diffeniert!

Wenn ich mir an meiner Hecke vor dem Haus eine Schramme an der Seite einfange, und diese vom Lackierer beseitigen lasse, ist es nach meinem Rechtsempfinden kein Unfallschaden!- trotzdem ist der Wagen nachlackiert!

Also wo ist hier die Grenze zu ziehen?

Gruß aus Hamburg!
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